für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge

1. Auftragserteilung

  1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche Fertigstellungstermin anzugeben.
  2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
  3. Der Auftrag ermächtigt die NC NextCarService GmbH, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

2. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag

  1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt die NC NextCarService GmbH im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.
  2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. Die NC NextCarService GmbH ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von [2] Wochen nach seiner Erteilung gebunden.
  3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss die Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

3. Fertigstellung

  1. Die NC NextCarService GmbH ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten.
  2. Wenn der Umfang der Arbeiten gegenüber dem ursprünglichen Auftrag vergrößert wird und dadurch eine Verzögerung eintritt, hat die NC NextCarService GmbH unverzüglich unter Angabe eines neuen Fertigstellungstermins darauf hinzuweisen.

4. Abnahme

  1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb der NC NextCarService GmbH, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von [1] Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen.

5. Berechnung des Auftrages

  1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert auszuweisen.
  2. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.

6. Zahlung

  1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung.
  2. Die NC NextCarService GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

7. Erweitertes Pfandrecht

Der NC NextCarService GmbH steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

8. Haftung für Sachmängel

  1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes.
  2. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.

9. Haftung für sonstige Schäden

Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich von der NC NextCarService GmbH in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich die NC NextCarService GmbH das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

11. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der NC NextCarService GmbH (Hildesheim).